Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die britische Firma Finatex Ltd. angewiesen, den „grenzüberschreitenden Eigenhandel“ sofort zu beenden. Crypto Capitals, die Handelsplattform des Unternehmens, habe gegen das deutsche Kreditwesengesetz verstoßen. Das Unternehmen Finatex Ltd. muss seinen „grenzüberschreitenden Eigenhandel“ umgehend einstellen.

Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut einer offiziellen Bekanntmachung vom Freitag angeordnet. Die im englischen Leeds ansässige Firma ist die Besitzerin von Crypto Capital, laut eigenen Angaben „ein erstklassiger Betreiber einer Trading-Plattform für Kryptowährungen“.

Wie die BaFin erklärte, biete die Seite „Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen und Rohstoffe an“. Für derartigen „Eigenhandel“ sei laut dem deutschen Kreditwesengesetz eine Erlaubnis erforderlich, über welche Finatex nicht verfüge. Entsprechend habe das Unternehmen schon am 2. Oktober einen Bescheid erhalten, laut dem es die entsprechenden Geschäfte sofort zu beenden habe.

Eine zweifelhafte Plattform

Schaut man sich die Webseite von Crypto Capitals genauer an, fallen schnell einige verdächtige Details auf.

Das Bild eines grauhaarigen Anzugträgers mit dem Schriftzug „Für Pro-Trader ist nur das Beste gut genug“ soll offenbar Seriosität vermitteln, jedoch erfährt man nicht, wer diese Person sein soll. Die Namen des Betreibers und der leitenden Mitarbeiter von Crypto Capitals sind nirgendwo zu finden. Unter „Trading Instruments“ wird aktuell nur ein einziger Index aufgelistet. Vier Preise/Gütesiegel auf der Startseite sollen wohl Eindruck schinden, allerdings sind sie fast völlig unleserlich, auch wenn man nahe heran zoomt. Die Social Media-Links zu Facebook, Twitter und LinkedIn führen den Nutzer einfach wieder zur Crypto Capitals Webseite zurück.

Man kann sowohl Englisch als auch Deutsch als Sprache auswählen, allerdings sind die Übersetzungen teils etwas seltsam, etwa „Wir haben ein professionelles und leidenschaftliches Ansehen in der Finanzwelt“ oder „Wir bieten [...] ein fortschrittliches Lehrzentrum“. Ebenfalls fällt auf, dass die Betreiberfirma Finatex offenbar aus einer ganz anderen Branche stammt.

Laut eigener Webseite bietet das Unternehmen Marketing-Dienstleistungen und Suchmaschinenoptimierung an.

BaFin gegen Bitcoin-ATMs

Die Krypto-Politik der BaFin geht über das Vorgehen gegen nicht autorisierte Unternehmen wie Finatex hinaus. So warnte die Behörde beispielsweise wiederholt vor einer Investition in Initial Coin Offerings (ICO).

Erst Ende Oktober forderte BaFin-Präsident Felix Hufeld im Interview mit dem Handelsblatt eine internationale Regulierung des Finanzierungsmodells. Die BaFin gilt außerdem als Hauptverantwortliche für die Abwesenheit von Krypto-Geldautomaten (ATMs) in Deutschland.

Schon 2011 hatte die Behörde Bitcoin als sogenannte Rechnungseinheit und damit als nach Kreditwesengesetz (KGW) zu regulierendes Finanzinstrument eingestuft. Die damit verbundenen Auflagen hatten die Aufstellung von Bitcoin-ATMs in Deutschland quasi unmöglich gemacht, während die Geräte z.B. in Österreich stark verbreitet sind. Am 25.

September kam allerdings frischer Wind in die Angelegenheit, als das Berliner Kammergericht in einem Urteil erklärte, Bitcoin falle nicht unter das KGW und die BaFin habe ihre Kompetenzen überschritten. Daraufhin stellte ein Münchner Kasino im Oktober einen Bitcoin-ATM auf. Bist du mit der Krypto-Politik der BaFin einverstanden? Was sollte die Behörde deiner Meinung nach ändern? Schreib uns deine Gedanken dazu in die Kommentarspalte!

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