FDP-MdB Frank Schäffler: Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfragen zu Kryptoassets

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Als Antwort auf eine Kleine Anfrage von FDP-MdB Frank Schäffler, bezog die Bundesregierung Stellung zum E-Euro, Kryptoassets und Bitcoin-ATMs.

Die Bundesregierung hat in zwei Kleinen Anfragen vom FDP-MdB Frank Schäffler, die dem Coin Kurier vorliegen, ihre Positionen zu Kryptoassets wie Bitcoin dargelegt.

Obgleich Kreise der CDU erst kürzlich die Absicht betonten, als Reaktion auf Facebooks Libra-Coin einen E-Euro prüfen zu lassen, zeigt sich die Regierung auf konkrete Anfrage nun doch sehr kritisch bezüglich eines solchen Unterfangens:

„Die Einführung von digitalem Zentralbankgeld in Ergänzung zum traditionellen Zentralbankgeld wäre mit einer Vielzahl von Fragen verbunden. So könnte die Herausgabe von digitalem Zentralbankgeld an die breite Öffentlichkeit die Refinanzierung von Banken über Einlagen verteuern… Auch könnte die Finanzstabilität im Krisenfall stärker gefährdet sein, da mit digitalem Zentralbankgeld eine zusätzliche, sehr liquide und sichere Anlagealternative zu Bankeinlagen erfolgen.”

Gegenüber dem Coin Kurier äußerte sich Schäffler dazu wie folgt:

„Die GroKo zeigt hier mal wieder, dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. In der einen Woche kündigt die CDU mit viel Tamtam den “digitalen Euro” an. In der nächsten schreibt das Finanzministerium, dass solch elektronisches Zentralbankgeld die Finanzstabilität gefährden könnte. Kein Wunder, dass die Bundesregierung noch immer keine Blockchain-Strategie vorgelegt hat –  bei so viel Chaos.”

Die Bundesregierung legte weiterhin offen, dass im Rahmen von Kriminaluntersuchungen 2017 virtuelle Währungen in Höhe von ca. 10 Millionen Euro und 2018 in Höhe von ca. 5,5 Millionen Euro vorläufig gesichert wurden. Bitcoin-Automaten (ATMs) stünden derzeit an 14 Standorten in Deutschland.

“Der Bundesregierung liegen mittlerweile Hinweise zu Bitcoin-Automaten an vierzehn Standorten in Deutschland vor.”

Rechtssicherheit besteht hier allerdings noch immer nicht, wie Schäffler abschließend bemerkt:

„Die Blockchain-Automaten sind ein klassisches Beispiel für die Rechtsunsicherheit die wegen der handlungsunwilligen Bundesregierung im Blockchain-Bereich besteht. Die BaFin untersagt die Automaten, das Berliner Kammergericht erlaubt sie. Den Unternehmern bleibt also nichts anderes übrig als in der juristischen Grauzone zu operieren. Hier hätte der Gesetzgeber längst Klarheit schaffen müssen.“  

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© Bild via Frank Schäffler

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