Ist die Schweiz bereit zur Einführung einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC)?

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Die Schweizerische Nationalbank und fünf Geschäftsbanken haben die digitale Zentralbankwährung in ihre bestehenden Back-Office-Systeme und -Prozesse integriert.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Zentralbank des Landes, hat zusammen mit ihren Partnern die zweite Phase des Projekts Helvetia abgeschlossen, indem sie das Wholesale-CBDC in die bestehenden Back-Office-Systeme und -Prozesse von fünf Banken, nämlich Citi, Credit Suisse, Goldman Sachs, Hypothekarbank Lenzburg und UBS, integriert hat.

Das Projekt Helvetia blickt in eine Zukunft, in der mehr Finanzanlagen tokenisiert werden und Finanzinfrastrukturen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) betrieben werden. Internationale Regulierungsstandards legen nahe, dass Betreiber von systemrelevanten Infrastrukturen ihre Verpflichtungen in Zentralbankgeld begleichen sollten, wann immer dies praktisch und verfügbar ist.

Zwar ist noch keine der bestehenden DLT-basierten Plattformen systemrelevant, aber sie könnten es in Zukunft werden. Darüber hinaus müssen die Zentralbanken möglicherweise die Umsetzung der Geldpolitik auf Token-basierte Vermögensmärkte ausweiten.

Andréa M. Maechler, Mitglied des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, sagte:

“Um ihren Auftrag, die Geld- und Finanzstabilität zu gewährleisten, weiterhin zu erfüllen, müssen die Zentralbanken mit dem technologischen Wandel Schritt halten. Das Projekt Helvetia ist ein Paradebeispiel dafür, wie dies erreicht werden kann. Es ermöglichte der SNB, ihr Verständnis dafür zu vertiefen, wie die Sicherheit von Zentralbankgeld auf tokenisierte Vermögensmärkte ausgeweitet werden kann.”

Noch ist unklar, ob die Schweiz eine dritte Phase ihres CBDC-Prototyps für Großkunden starten wird. Der Test, der Anfang Dezember 2021 an drei Tagen stattfand, bewies, dass die Ausgabe eines Wholesale-CBDC auf einer DLT-Plattform, die von einem privaten Unternehmen, in diesem Fall der Schweizer Börsenbetreiberin SIX, betrieben wird und sich in dessen Besitz befindet, sowohl operativ möglich als auch nach Schweizer Recht machbar ist, heißt es in einer Pressemitteilung.

 

Bild@ Pixabay / Lizenz

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