Steuern auf Krypto-Gewinne - hier die wichtigsten Infos dazu!
Autor: Coinkurier Redaktion
Veröffentlicht:
Aktualisiert:
Kategorie: GESPONSERTE BEITRÄGE
Zusammenfassung: Deutschland und Österreich sind sich einig, dass Kryptowährungen, die innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft werden, steuerpflichtig sind, jedoch gibt es viele Detail- und Sonderfragen, wie z.B. ob es einen Freibetrag gibt und wie spezielle Formen des Krypto-Investments steuerlich behandelt werden. Sowohl das deutsche Bundesfinanzministerium als auch das österreichische Bundesministerium für Finanzen analysieren derzeit die Steuerthematik in Bezug auf Kryptowährungen und es besteht die Möglichkeit, dass die Haltefrist von einem Jahr geändert wird, um Spekulationsgewinne an Einkünfte aus Wertpapieren und Fondsprodukten anzupassen.
FAQ: Steuern auf Krypto-Gewinne
Da gibt es diese bekannte Haltefrist von einem Jahr. Wer Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr kauft und wieder verkauft, wird steuerpflichtig. Hier sind sich die Behörden in Deutschland und Österreich einig.
So einfach ist aber natürlich die Sache nicht. Schließlich gibt es noch eine Reihe von Detail- und Sonderfragen: Gibt es einen Freibetrag – welche Gewinnhöhe muss mindestens für Steuerpflicht generiert werden? Wie sind Sonderformen des Krypto-Investments wie Lending oder Staking steuerlich zu betrachten? Sind Air-Drops Einkünfte? Wie beeinflusst eine Fork die Hodler-Steuerbilanz?
Wie so oft in Hightech-Bereichen – man denke nur an Urheberrechts- oder Datenschutzfragen im Internet – bleibt dem Gesetzgeber gar nichts anderes übrig, als mit seinen Bestimmungen der technischen Realität hinterherzuhinken.
Über den Sommer veröffentlichte das deutsche Bundesfinanzministerium das Traktat “Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token”. Aus diesem Schreiben wird eine Weichenstellung ersichtlich: Man will das Krypto-Business – nicht ganz überraschend – umfassend und über alle Finanzämter hinweg einheitlich besteuern.
Um den Boden für eine striktere gesetzliche Grundlage aufzubereiten, wurden Zahlen aus der Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls publik: So sei die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen rasant angestiegen – von 570 Meldungen im Jahr 2018 auf mehr als 2000 im Jahr 2020!
Das Bundesfinanzministerium versucht nun, die Inputs aus den Interessensverbänden rund um die Fintech-Industrie zu ihrem Schreiben zu analysieren. Ob diese auch in den kommenden Gesetzesentwürfen berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten.
Auch in Österreich scheint die Steuerthematik in Bewegung zu bleiben.
Bisher stelle das Bundesministerium Finanzen lediglich klar: „Krypto-Assets wie Bitcoins sind derzeit nicht als offizielle Währung anerkannt. Sie stellen grundsätzlich auch keine Finanzinstrumente dar. Es handelt sich dabei um sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter. Diese unkörperlichen Wirtschaftsgüter gelten als nicht abnutzbar.“
Es gibt Anzeichen, dass die aktuelle Haltefrist von einem Jahr nicht unangetastet bleibt – um nämlich Spekulationsgewinne (also die aus Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres) aus Kryptowährungen an die stets zu versteuernden Einkünfte aus Wertpapieren und Fondsprodukten anzugleichen.
Die wichtigsten Infos finden Sie in den FAQs Krypto und Steuern des Krypto-Monitors.
Disclaimer: Dies ist ein bezahlter Artikel, für den hier dargestellten Inhalt ist ausschließlich das werbende Unternehmen verantwortlich. Der Artikel wurde nicht redaktionell bearbeitet.
Für versprochene Services oder Leistungen übernimmt Coinkurier.de keinerlei Haftung.
Bildquelle: Pixabay | Lizenz