Die besten Bücher zum Thema Bitcoin
Egal, ob Du Dein Einsteiger bist oder Dein Fachwissen vertiefen möchtest - die richtige Literatur gibt es bei Amazon!
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

    Bitcoin-Steuerreform vor Kabinettbefassung – Brandt sieht Kurschancen

    KI-generiert
    ×

    Einfach nach rechts zur nächsten Story wischen, nach links zurück

    Deutschlands Bitcoin-Steuerreform nimmt Gestalt an: Der Referentenentwurf wurde am 30. September 2026 verschickt. Stellungnahmen sind bis zum 6. Oktober möglich, die Kabinettbefassung ist für den 14. Oktober geplant. Beschlossen ist die Reform damit noch nicht.
    Im Entwurf soll die einjährige Haltefrist für neu erworbene Bitcoin und andere Tauschkryptowerte entfallen. Gewinne wären künftig unabhängig von der Haltedauer als Kapitalerträge steuerpflichtig. Für Käufe vor dem 1. Januar 2027 ist weiterhin ein Bestandsschutz vorgesehen.
    Der Kapitalertragsteuerabzug soll ab dem 1. Januar 2028 direkt über Anbieter erfolgen. Problematisch könnte die Nachweisführung bei selbst verwahrten Bitcoin werden: Fehlen Kaufpreis oder Anschaffungsdatum, könnten zunächst pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses als Bemessungsgrundlage gelten.
    Trader Peter Brandt bleibt langfristig optimistisch und hält bis Anfang 2029 rund 250.000 US-Dollar für möglich. Für den nächsten Zyklus nennt er sogar 300.000 bis 600.000 Dollar als denkbaren Gipfel. Kurzfristig erwartet er jedoch einen Rücksetzer auf 65.000 bis 66.000 Dollar.
    Auch politisch und institutionell bleibt der Kryptomarkt in Bewegung: Michael Saylor fordert fünf grundlegende Rechte für digitale Vermögenswerte und eine stärkere Einbindung von Bitcoin in Banken und Versicherungen. Newmark stärkt seine Technologie- und Datenstrategie, während die Märkte zwischen Konsolidierung und möglicher Jahresendrally schwanken.

    Die Kryptobranche steht vor wegweisenden Entscheidungen: Deutschland konkretisiert seine geplante Bitcoin-Steuerreform, während Marktbeobachter zwischen kurzfristiger Korrektur und langfristigen Kurszielen von bis zu 600.000 US-Dollar abwägen. Ergänzend zeigen Personalentscheidungen, neue Forderungen zur Regulierung digitaler Vermögenswerte und die aktuelle Marktlage, wie dynamisch sich das Umfeld im Herbst 2026 entwickelt.

    Werbung

    Bitcoin-Steuerreform: Kabinettbefassung für den 14. Oktober 2026 vorgesehen

    Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ am 30. September an Verbände und Interessenvertretungen verschickt. Stellungnahmen sollen bis zum 6. Oktober eingehen, anschließend ist für den 14. Oktober 2026 die Befassung des Bundeskabinetts vorgesehen, wie Blocktrainer berichtet.

    Die besten Bücher zum Thema Bitcoin
    Egal, ob Du Dein Einsteiger bist oder Dein Fachwissen vertiefen möchtest - die richtige Literatur gibt es bei Amazon!
    Jetzt mehr erfahren
    Anzeige

    Im Mittelpunkt steht weiterhin die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für neu angeschaffte Bitcoin und andere sogenannte Tauschkryptowerte. Künftig sollen entsprechende Einkünfte grundsätzlich den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zugeordnet werden. Gewinne wären damit unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

    Die Kabinettbefassung stellt laut Blocktrainer noch keine endgültige Verabschiedung dar. Das Bundeskabinett kann dem Entwurf zustimmen, Änderungen vornehmen oder die Entscheidung vertagen. Nach einer Zustimmung würde das Vorhaben als Gesetzentwurf der Bundesregierung in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren mit Bundestag und Bundesrat übergehen.

    Ob der Entwurf innerhalb der Bundesregierung bereits vollständig abgestimmt ist, sei weiterhin offen. Insbesondere sei nicht geklärt, ob die CDU-geführten Ministerien dem Vorhaben bereits zugestimmt haben. Bis zur geplanten Kabinettbefassung können sich daher noch Änderungen ergeben.

    AngabeQuelle
    Versand des Referentenentwurfs30. September
    Frist für Stellungnahmen6. Oktober
    Geplante Kabinettbefassung14. Oktober 2026
    Geplanter Beginn des Kapitalertragsteuerabzugs1. Januar 2028
    Langfristig erwartete Steuermehreinnahmen350 Millionen Euro pro Jahr

    Nach dem aktuellen Entwurf soll die neue Regelung für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind. Für bereits bestehende Bestände ist weiterhin ein Bestandsschutz vorgesehen. Bitcoin, die noch unter der alten Rechtslage erworben wurden, sollen grundsätzlich auch nach Inkrafttreten der Reform von der bisherigen Haltefrist profitieren können.

    Unverändert ist außerdem der geplante Kapitalertragsteuerabzug ab dem 1. Januar 2028. Anbieter sollen die Steuer dann prinzipiell direkt bei der Transaktion berücksichtigen. Die finanziellen Auswirkungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sind im Entwurf dagegen weiterhin nicht beziffert; beim Erfüllungsaufwand steht laut Blocktrainer lediglich „folgt“.

    „Die Kosten für Bürger und Wirtschaft stehen weiter auf ‚folgt‘. Für so wenig Geld wird der Standort Deutschland für Bitcoin beschädigt und Vertrauen zerstört.“
    Frank Schäffler, FDP

    Besondere Schwierigkeiten könnten sich für Anleger ergeben, die Bitcoin selbst verwahren und später an eine Börse übertragen. Kennt der Anbieter weder den ursprünglichen Kaufpreis noch den Anschaffungszeitpunkt und werden die Angaben des Steuerpflichtigen nicht anerkannt, soll zunächst davon ausgegangen werden, dass die Bitcoin erst nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden.

    Für den Steuerabzug sollen in diesem Fall pauschal 50 % des Verkaufserlöses als Grundlage dienen. Blocktrainer weist darauf hin, dass dies zunächst den Steuerabzug durch den Anbieter betrifft und nicht automatisch bedeutet, dass am Ende die Hälfte des gesamten Verkaufserlöses versteuert werden muss. Steuerexperte Dr. Ingo Heuel verweist demnach darauf, dass es im Kapitalertragsteuerrecht bereits eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % gebe.

    • Die einjährige Haltefrist soll für neu angeschaffte Bestände entfallen.
    • Die neue Regelung soll für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind.
    • Für bestehende Bestände ist weiterhin ein Bestandsschutz vorgesehen.
    • Der Kapitalertragsteuerabzug soll ab dem 1. Januar 2028 erfolgen.
    • Der Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ist weiterhin nicht beziffert.

    Zusammenfassung: Der politische Zeitplan für die Krypto-Steuerreform wird konkreter, die Reform ist jedoch noch nicht beschlossen. Die nächsten genannten Termine sind der 6. Oktober für Stellungnahmen und der 14. Oktober 2026 für die geplante Kabinettbefassung.

    Peter Brandt hält Bitcoin-Kursziel von bis zu 600.000 Dollar für möglich

    Der Trader Peter Brandt sieht langfristig erhebliches Aufwärtspotenzial für Bitcoin. In einem Interview mit Cointelegraph skizzierte er laut Wallstreet Online einen möglichen Kurs von rund 250.000 US-Dollar bis Anfang 2029 und hält im weiteren Jahresverlauf einen Zyklusgipfel zwischen 300.000 und 600.000 Dollar für denkbar.

    Zum Zeitpunkt der Aussagen lag der Bitcoin-Kurs bei weniger als 84.000 Dollar. Brandt verbindet seine Prognose mit dem nächsten Halving, das für April 2028 erwartet wird. Der mögliche Höhepunkt des Zyklus könnte zeitlich ähnlich weit nach dem Halving liegen wie das Tief vom Juni 2026 davor.

    Kurzfristige Prognosen, nach denen Bitcoin noch in diesem Jahr 100.000 Dollar erreichen könnte, hält Brandt für wenig relevant. Von besonders optimistischen Vorhersagen grenzt er sich ab: Ein Kurs von einer Million Dollar sei nicht seine Prognose.

    Für Anfang Oktober rechnet Brandt weiterhin mit einem Rücksetzer. Er hält ein „handelbares Tief“ zwischen 65.000 und 66.000 Dollar für möglich. Ein solcher Rückgang könne spekulative Anleger aus dem Markt drängen und größeren Investoren ermöglichen, ihre Positionen auszubauen.

    Gleichzeitig hält Brandt es für gut möglich, dass das Tief vom Juni bereits den Beginn eines neuen Bullenmarktes markiert hat. Als entscheidendes Risiko für seine langfristig positive Einschätzung nennt er einen erfolgreichen Angriff auf die Bitcoin-Architektur mithilfe von Quantencomputern. Sollte Bitcoin dadurch hackbar werden, würde er nach eigenen Angaben Bitcoin-Positionen shorten.

    Die von Brandt konsultierten Experten hielten ein solches Szenario derzeit jedoch nicht für realistisch oder gingen davon aus, dass Sicherheitslücken behoben werden könnten.

    Prognose oder KursangabeWert
    Möglicher Bitcoin-Kurs bis Anfang 2029rund 250.000 US-Dollar
    Möglicher Zyklusgipfel im weiteren Jahresverlaufzwischen 300.000 und 600.000 Dollar
    Mögliches „handelbares Tief“ Anfang Oktoberzwischen 65.000 und 66.000 Dollar
    Erwartetes nächstes HalvingApril 2028

    Zusammenfassung: Peter Brandt bleibt für Bitcoin langfristig bullish und nennt einen möglichen Zyklusgipfel zwischen 300.000 und 600.000 Dollar. Kurzfristig erwartet er jedoch einen möglichen Rückgang auf 65.000 bis 66.000 Dollar.

    Newmark ernennt Technologieexperten zum Group Chief Information Officer

    Der Gewerbeimmobiliendienstleister Newmark hat Mike Whitaker zum Group Chief Information Officer ernannt. Nach Angaben von Wallstreet Online soll er die Technologie-, Daten- und Informationsstrategie des Unternehmens über alle Geschäftsbereiche hinweg leiten und an Chief Operating Officer Luis Alvarado berichten.

    Whitaker wird außerdem Mitglied des Führungsgremiums. Der bisherige CIO Sridhar Potineni und das Technologie-Team werden ihm unterstellt. Whitaker ist zugleich Group CIO bei Cantor Fitzgerald und war dort zuvor COO.

    Vor seinem Wechsel zu Cantor Fitzgerald im Jahr 2024 arbeitete Whitaker 15 Jahre bei Citi, zuletzt in leitenden Funktionen für Betrieb und Technologie. Weitere Stationen waren die Deutsche Bank und Barclays Capital. Dort verantwortete er unter anderem Bereiche wie festverzinsliche Wertpapiere, Aktienhandel und algorithmische Handelstechnologien.

    Newmark begründet die Ernennung mit der wachsenden Bedeutung von Technologie und Daten für Kundenberatung und Unternehmenswachstum. Whitaker soll die technologischen Fähigkeiten des Konzerns stärken und die strategischen Prioritäten unterstützen.

    Das Unternehmen erzielte in den zwölf Monaten bis Ende Juni 2026 einen Umsatz von mehr als 3,6 Milliarden Dollar und beschäftigte mit Geschäftspartnern über 10.000 Fachkräfte.

    Zusammenfassung: Newmark bündelt seine Technologie- und Datenstrategie unter Mike Whitaker. Der Konzern verweist dabei auf die wachsende Bedeutung dieser Bereiche für Kundenberatung und Unternehmenswachstum.

    Michael Saylor fordert fünf grundlegende Rechte für digitale Vermögenswerte

    Michael Saylor, Executive Chairman des Bitcoin-Unternehmens Strategy, hat sich für einen Grundrechtekatalog für digitale Vermögenswerte ausgesprochen. In seinem am 26. September 2026 veröffentlichten Beitrag „Prescriptions for Prosperity in the Digital Economy“ auf X forderte er laut finanzen.net eine „bill of digital rights“ anstelle einer Regulierung, die seiner Ansicht nach vor allem auf Einschränkungen setzt.

    Die Vorschläge hatte Saylor zuvor beim Freedom Tech DC Summit des Bitcoin Policy Institute mit Conner Brown diskutiert. Seine fünf Rechte sollen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zustehen. Sie sollen digitale Vermögenswerte schaffen, ausgeben, selbst oder über einen Dienstleister verwahren, frei übertragen und nutzen können.

    Unter der Nutzung digitaler Vermögenswerte versteht Saylor unter anderem das Bezahlen, Investieren, Erzielen von Erträgen sowie die Aufnahme von Krediten auf Basis digitaler Vermögenswerte. Ergänzend fordert er finanzielle Privatsphäre und einen praktikablen Zugang zu den Märkten.

    Saylor verbindet die Forderungen mit dem Ziel, die Kapitalbeschaffung über digitale Token zu vereinfachen. Langfristig hält er eine Digital-Asset-Branche mit einem Volumen von 100 Billionen US-Dollar für möglich.

    Von Saylor genannte Rechte
    Digitale Vermögenswerte schaffen
    Digitale Vermögenswerte ausgeben
    Digitale Vermögenswerte selbst oder über einen Dienstleister verwahren
    Digitale Vermögenswerte frei übertragen
    Digitale Vermögenswerte nutzen

    Einen Schwerpunkt legt Saylor auf die stärkere Integration von Bitcoin in das klassische Finanzsystem. Banken sollten Bitcoin verwahren und Kredite gegen Bitcoin als Sicherheit vergeben dürfen. Versicherer sollten nach seiner Vorstellung einen praktikablen regulatorischen Rahmen erhalten, um digitale Vermögenswerte in ihre Bilanzen und Produkte einzubeziehen.

    Dafür fordert Saylor eine Überprüfung bestehender Bilanzierungs-, Kapital- und Aufsichtsregeln. Als Beispiel nennt er die Vorgaben des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht im Rahmen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Für Kryptoassets der Gruppe 2b sieht das Basel Framework ein Risikogewicht von 1.250 Prozent vor.

    Diese Kategorie umfasst Kryptoassets, die bestimmte Klassifizierungsbedingungen und Kriterien für die Anerkennung von Absicherungsgeschäften nicht erfüllen. Für das gesamte Engagement einer Bank in Kryptoassets der Gruppe 2 sieht das Regelwerk grundsätzlich eine Schwelle von einem Prozent des Kernkapitals und eine Obergrenze von zwei Prozent vor.

    Saylor fordert, digitale Vermögenswerte stärker nach dem tatsächlichen Risiko und der jeweiligen Aktivität zu behandeln. Seine Forderungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Geschäftsstrategie von Strategy, das Bitcoin zu einem zentralen Bestandteil seiner Kapitalstrategie gemacht hat.

    Nach den jüngsten Angaben von Strategy hielt das Unternehmen zum 29. September 2026 insgesamt 847.666 Bitcoin. Die gesamten Anschaffungskosten summierten sich auf rund 63,95 Milliarden US-Dollar. Eine konkrete Aussage zu den Auswirkungen von Saylors Vorstoß auf die Strategy-Aktie enthält das Unternehmen laut finanzen.net nicht.

    Zusammenfassung: Michael Saylor fordert fünf grundlegende Rechte für digitale Vermögenswerte sowie eine stärkere Einbindung von Bitcoin in Banken und Versicherungen. Strategy hielt zum 29. September 2026 insgesamt 847.666 Bitcoin bei gesamten Anschaffungskosten von rund 63,95 Milliarden US-Dollar.

    Der Aktionär sieht Märkte zwischen Konsolidierung und Jahresendrally

    Zum Quartalsende zeigen sich die Märkte weiterhin robust, zugleich nimmt die Volatilität zu. Der Nasdaq 100 hat seit dem Frühjahr deutlich zugelegt und testet seine Rekordstände, während viele Indizes inzwischen wieder überkauft sind, berichtet Der Aktionär.

    Damit stellt sich laut dem Bericht die Frage, ob eine Konsolidierung bevorsteht oder ob die aktuelle Entwicklung lediglich eine Verschnaufpause vor einer großen Jahresendrally darstellt. In der Analyse stehen neben Bitcoin auch Meta Platforms, Netflix, Brent und Infineon im Mittelpunkt.

    Meta Platforms bleibt demnach dank der KI-Strategie und der starken Nutzerbasis interessant. Netflix ist dagegen stark unter Druck geraten und befindet sich technisch in einem extrem überverkauften Bereich. Der Bericht stellt die Frage, ob nun eine Erholung einsetzt oder sich der Abwärtstrend fortsetzt.

    Zusammenfassung: Der Aktionär beschreibt robuste, zugleich volatilere Märkte. Im Mittelpunkt stehen die überkauften Indizes sowie die Entwicklung von Meta Platforms, Netflix, Brent, Infineon und Bitcoin.

    Einschätzung der Redaktion

    Die geplante Steuerreform wäre ein erheblicher Einschnitt für die private Bitcoin-Anlage, weil langfristiges Halten seinen steuerlichen Vorteil für neu erworbene Bestände verlieren würde. Besonders kritisch ist die noch ungeklärte Behandlung selbst verwahrter Coins: Eine pauschale Bemessungsgrundlage von 50 % des Verkaufserlöses könnte Liquiditäts- und Nachweisschwierigkeiten verschärfen. Entscheidend sind daher klare Übergangsregeln, belastbare Beweisverfahren und eine vollständige Bezifferung des Verwaltungsaufwands.

    Kernaussage: Der Entwurf schafft politische Dynamik, aber noch keine ausreichende Rechtssicherheit für Anleger und Anbieter.

    Einschätzung der Redaktion

    Die Kursziele von Peter Brandt sind als Szenarien eines langfristigen Marktzyklus einzuordnen, nicht als verlässliche Prognosen. Die Kombination aus möglicher kurzfristiger Korrektur und langfristigem Aufwärtspotenzial verdeutlicht das hohe Timing- und Verlustrisiko. Für Anleger bleibt daher weniger das konkrete Zielniveau als die mögliche Schwankungsbreite entscheidend.

    Kernaussage: Die bullishe Langfristsicht bleibt spekulativ und steht einem erheblichen kurzfristigen Rückschlagsrisiko gegenüber.

    Einschätzung der Redaktion

    Die Ernennung stärkt die strategische Bedeutung von Technologie, Daten und Automatisierung im Gewerbeimmobiliengeschäft. Ein Führungsexperte mit Erfahrung in Banken und Handel kann insbesondere bei der Modernisierung komplexer Systeme und der Nutzung datenbasierter Anwendungen Vorteile schaffen. Der Erfolg wird jedoch daran messbar sein, ob daraus effizientere Abläufe, bessere Kundenlösungen und ein klarer wirtschaftlicher Mehrwert entstehen.

    Kernaussage: Newmark setzt Technologie erkennbar als Wachstumstreiber und nicht nur als Unterstützungsfunktion ein.

    Einschätzung der Redaktion

    Saylors Forderungen zielen auf eine grundlegende politische und regulatorische Aufwertung digitaler Vermögenswerte. Eine stärkere Integration in Banken und Versicherungen könnte Liquidität und institutionelle Akzeptanz erhöhen, setzt aber eine risikogerechte Aufsicht voraus. Wegen seiner engen Verbindung zu Strategy sind die Vorschläge zugleich interessengeprägt und sollten deshalb an ihrer praktischen Umsetzbarkeit statt an ihrer politischen Wirkung gemessen werden.

    Kernaussage: Der Vorstoß könnte die Debatte über digitale Eigentums- und Nutzungsrechte prägen, bleibt aber mit erheblichen Interessenkonflikten verbunden.

    Einschätzung der Redaktion

    Die aktuelle Marktlage spricht eher für erhöhte Selektivität als für eine eindeutige Richtung. Überkaufte Indizes können trotz starker Fundamentaldaten korrigieren, während einzelne Aktien und Rohstoffe sehr unterschiedliche Signale liefern. Eine Jahresendrally ist daher möglich, aber keineswegs automatisch; kurzfristige Marktbreite und Gewinnentwicklung sind wichtiger als die allgemeine Stimmung.

    Kernaussage: Robuste Märkte und steigende Volatilität schließen sich nicht aus – das Korrekturrisiko bleibt präsent.

    Quellen:

    Hinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dieser Webseite

    Ihre Meinung zu diesem Artikel

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
    Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
    Keine Kommentare vorhanden

    Keine Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

    Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der Information und Unterhaltung der Leser*innen und stellen keine Anlageberatung und keine Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar. Die Inhalte dieser Website geben ausschließlich unsere subjektive, persönliche Meinung wieder.

    Die Leser*innen sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu den Inhalten dieser Website eine eigene Meinung zu bilden und sich professionell und unabhängig beraten zu lassen, bevor sie konkrete Anlageentscheidungen treffen.

    Wir berichten über Erfahrungswerte mit entsprechenden Anbietern und erhalten hierfür gemäß der Partnerkonditionen auch Provisionen. Unsere Testberichte basieren auf echten Tests und sind auch via Screenshot dokumentiert. Ein Nachweis kann jederzeit eingefordert werden.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

    Transparente Gebührenstruktur
    Niedrige Gebühren
    Energieeffizienz
    24/7 Support
    Vertragsflexibilität
    Gute Kundenbewertungen
    Sicherheitsmaßnahmen
    Skalierbarkeit
    Regulierungskonformität
    Mehrere Standorte
    Zuverlässige Auszahlungen
    Transparente Leistungsberichte
    Erneuerbare Energien
    Bonus für Neukunden
    Transparente Gebührenstruktur
    Niedrige Gebühren
    Energieeffizienz
    24/7 Support
    Vertragsflexibilität
    Gute Kundenbewertungen
    Sicherheitsmaßnahmen
    Skalierbarkeit
    Regulierungskonformität
    Mehrere Standorte
    Zuverlässige Auszahlungen
    Transparente Leistungsberichte
    Erneuerbare Energien
    Bonus für Neukunden
    Transparente Gebührenstruktur
    Niedrige Gebühren
    Energieeffizienz
    24/7 Support
    Vertragsflexibilität
    Gute Kundenbewertungen
    Sicherheitsmaßnahmen
    Skalierbarkeit
    Regulierungskonformität
    Mehrere Standorte
    Zuverlässige Auszahlungen
    Transparente Leistungsberichte
    Erneuerbare Energien
    Bonus für Neukunden
      Hashing24KI-generiert Cryptotab Browser MiningKI-generiert NiceHashKI-generiert
      Hashing24 Cryptotab Browser Mining NiceHash
    Transparente Gebührenstruktur
    Niedrige Gebühren
    Energieeffizienz
    24/7 Support
    Vertragsflexibilität
    Gute Kundenbewertungen
    Sicherheitsmaßnahmen
    Skalierbarkeit
    Regulierungskonformität
    Mehrere Standorte
    Zuverlässige Auszahlungen
    Transparente Leistungsberichte
    Erneuerbare Energien
    Bonus für Neukunden
      » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE
    Tabelle horizontal scrollen für mehr Anbieter
    Counter